Akzeptanzpartner werden
Sie sind von Visa überzeugt und wollen Ihren
Kunden mit der Akzeptanz von Visa Kartenprodukten mehr Service
bieten? Hier erfahren Sie, wie Sie Akzeptanzpartner werden
können.
Wer betreibt das Händlergeschäft (Acquiring)?
Visa ist ein weltweit tätiger Verbund von Banken. Mit dem Erwerb
der Mitgliedschaft bei Visa Europe ist für die Bank das Recht
verbunden, Visa Karten auszugeben und das Händlergeschäft zu
betreiben. Visa selbst ist nicht aktiv in der Kartenausgabe und der
Händlerakquisition tätig. Sämtliche Aktivitäten im Karten- und
Händlergeschäft gehen von den Mitgliedsinstitutionen aus. Einige
Banken beauftragen Dienstleister, die in ihrem Auftrag mit Händlern
Kontakt aufnehmen. Dienstleister sind jedoch nicht berechtigt,
Verträge mit Händlern abzuschließen oder mit dem Visa Geschäft
verbundene Zahlungen abzuwickeln. Die Mitgliedsinstitute haben sich
an die von Visa Europe aufgestellte Regularien hinsichtlich der
Kartenausgabe und der Akquisition von Akzeptanzstellen zu halten. Die Einhaltung dieser
Regularien wird von Visa Europe überwacht.
Infopoint:
Rund 4.000 europäische Mitgliedsbanken haben derzeit über 399
Millionen Karten ausgegeben, die bei rund 20 Mio. Akzeptanzstellen
weltweit eingesetzt werden können.
Was ist das Acquiring?
Unter dem Händlergeschäft (engl.: Acquiring) ist der Abschluss
des Vertrages einer Bank mit einem Einzelhändler, Warenhaus,
Reisebüro etc. über die Akzeptanz von
Kreditkarten zu verstehen. Verträge können nur direkt zwischen der
Händlerbank und dem Händler abgeschlossen werden. In keinem Fall
werden Vereinbarungen direkt zwischen Visa Europe und einem Händler
getroffen. Das bedeutet, der Händler ist Kunde der Händlerbank und
nicht von Visa Europe. Jeder Händler darf nur mit einer Händlerbank
einen Vertrag über die Akzeptanz von Visa
Karten abschließen.
Was wird im Vertrag geregelt?
Im Vertrag zwischen Händlerbank und Händler werden alle
Einzelheiten der Kartenakzeptanz geregelt.
Wesentliche Bestandteile sind:
- Vereinbartes Disagio (Abschlag, den der Händler zu zahlen
hat)
- Sorgfaltspflicht bei der Kartenakzeptanz
- Unterschriftsprüfung, auch bei elektronischer Abwicklung
- Falls erforderlich, Genehmigung für die Zahlung einholen
- Serviceleistungen des Vertragspartners
- Laufzeit des Vertrages
- Kündigungsfristen
Rechte und Pflichten des Händlers
Mit dem Abschluss eines Vertrages zur Akzeptanz von Visa Karten darf das
kartenakzeptierende Unternehmen das Visa Markenzeichen gemäß den
Visa Regularien nutzen. Der Händler ist darüber hinaus
verpflichtet, alle vorgelegten Visa Karten entsprechend den im
Vertrag aufgeführten Obliegenheiten zu akzeptieren. Der Visa Karten
akzeptierende Händler ist verpflichtet, dies durch einen
entsprechenden Hinweis an der Kasse oder im Schaufenster für die
Karteninhaber sichtbar zu machen.